DGUV 113-020 (ehem. 113-015)
Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltsicherheit beim Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen
Bei Hydraulikschläuchen handelt es sich um flexible, rohrförmige Halbzeuge, welche aus einer oder mehreren Schichten und Einlagen aufgebaut sind. Die größten Verletzungsgefahren entstehen durch das Verspritzen von Hydraulikflüssigkeit unter hohem Druck infolge von Undichtigkeit, Beschädigungen oder Abriss der Hydraulikschläuche. Auch eine Rutsch- und Sturzgefahr durch auslaufende Hydraulikflüssigkeiten gilt es auszuschließen.
Die wichtigsten Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Umweltsicherheit hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in der Sicherheitsanweisung 113-020 zusammengestellt:
Die Hydraulikschläuche sind so auszuwählen und auszulegen, dass sie bei allen Anwendungen sicher arbeiten können. Hierfür müssen die Maschinen und natürlich auch die Hydraulik-Schlauchleitungen geprüft werden. Hierfür wurden vom Gesetzgeber Prüfpflichten festgelegt, welche in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt sind. So müssen neue Maschinen den europäischen Richtlinien entsprechen. Dies ist mit einer Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung zu dokumentieren. Dennoch kann diese Kennzeichnung nicht garantieren, dass die Maschinen Fehler aufweisen. Aus diesem Grund müssen die Maschinen sowie die verbauten Hydraulik-Schlauchleitungen nach ihrem Aufbau geprüft werden auf ihre ordnungsgemäße Montage sowie auf deren sichere Funktion. Der Prüfumfang ist genau beschrieben in der DGUV 113-020 unter Punkt 2 und 3.
Hydraulik-Schlauchleitungen unterliegen jedoch auch dem Verschleiß sowie Schäden durch verschiedene Einflüsse. Solche Gefährdungen sind zu ermitteln und deren Risiken zu beurteilen. Daneben sind entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung zu garantieren. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählt auch das Prüfen und Auswechseln von Hydraulikschläuchen. Fehlerhafte Hydraulikschläuche müssen ausgewechselt werden. Hier ist vor allem darauf zu achten, dass nur Hydraulikleitungen verwendet werden, die für die zukünftige Beanspruchung ausreichend sind. Daneben muss auch eine Verwechslung der Anschlüsse ausgeschlossen werden. Der Grund für das Auswechseln der Hydraulik-Schläuche kann aufgrund eines Prüfberichtes erfolgen oder aufgrund von Alterung. Beim Auswechseln der Hydraulikleitungen sollte unbedingt nach den Angaben des Herstellers erfolgen. Diese Angaben sind in der Betriebsanleitung der jeweiligen Maschine enthalten. Ist diese nicht vorhanden, kann Unterstützung auch von Seiten des Herstellers erfolgen. Wie vorzugehen ist, wenn weder eine Betriebsanleitung vorhanden noch die Unterstützung durch den Hersteller erfolgen kann, ist in der DGUV 113-020 unter Punkt 4.3. genauestens festgelegt.
Das Kapitel 5 der Arbeitsschutz Anweisung DGUV 113-020 zum Auswechseln von Hydraulik-Schläuchen beschäftigt sich mit den für diese Arbeit befähigten Personen. So dürfen nur Personen, welche durch ihre Ausbildung, ihre Berufserfahrung und durch ihre berufliche Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen, mit der Prüfung und dem Auswechseln von Hydraulik-Schläuchen betraut werden. Daneben muss diese Person auch eine Weisungsfreiheit bei der Prüfung besitzen. Das Kapitel 5 der DGUV 113-020 beschäftigt sich zudem mit den Rechtsgrundlagen für die Prüfungen, welche in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt ist.
Sollten Sie Fragen zu diesen und ähnlichen Themen rund um die Betriebssicherheit von Hydraulikschlauchleitungen haben, zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren.