Überprüfung hydraulischer Ausrüstung nach Betriebssicherheitsverordnung
Warum sind Sie als Anlagenbetreiber dazu verpflichtet?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich insb. aus den §§ 15 und 16 (Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und Wiederkehrende Prüfung) Verpflichtungen, denen Sie als Betreiber von hydraulischen Anlagen nachkommen müssen.
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV als PDF
Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 als PDF
Ergänzung durch Bundesgesetzblatt 3146 Jahrgang 2021 Teil I Nr. 49
Ihre Verantwortung - Unsere Unterstützung. Weitere Informationen als PDF
Die DGUV-Prüfungen können durchgeführt werden für:
- komplette hydraulische Anlagen
- Hydraulikschläuche
- Hydraulische Speicher
- Hydraulische Werkzeuge
- Hubarbeitsbühnen
Was ist zu tun?
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat, diese Vorgaben zusammenfassend, das Formblatt FB HM-061 „Prüfliste Hydraulik-Ausrüstung“ entwickelt, nach der sich jeder Anlagenbetreiber über die korrekte Funktionsweise, Dokumente und den sicheren Betrieb seiner Maschinen informieren kann.
Wir unterstützen Sie
Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Betreuung, Wartung und Instandsetzung von hydraulischen Anlagen können wir Sie bei der Überprüfung der Konformität Ihrer Anlagen, Maschinen und Systeme zu den entsprechenden Gesetzen, Normen und Vorschriften unterstützen und sprechen im Fall von Abweichungen Hinweise zu deren Abstellung aus.
Rufen Sie uns dazu jederzeit gern unter 03573 148017 an oder senden Sie uns eine Email.


