ATEX Komponenten

ATEX Komponenten müssen die Anforderungen nach der EU-Richtlinie ATEX (ATmosphère EXplosive) erfüllen, also explosionssicher ausgestaltet sein. Das betrifft seit 1995 auch nicht-elektrische Komponenten von Maschinen und Anlage. Die ATEX-Direktive der EU umfasst zwei Richtlinien, die dem Explosionsschutz dienen, eine Produktrichtlinie (94/9/EG) und eine Betriebsrichtlinie (1999/92/EG). Diese verpflichten die europäischen Mitgliedsstaaten, die ATEX-Standards in nationales Recht umzusetzen.
Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG(ATEX)
Mit der Richtlinie (94/9/EG) wurden erstmals nicht-elektrische Geräte in den Explosionsschutz einbezogen. Im pneumatischen, hydraulischen und mechanischen Bereich gibt es Gefahrenquellen wie drehende Kupplungen, die sich unzulässig hoch erwärmen und dadurch Explosionsgefahren verursachen können. Die Richtlinie umfasst im Einzelnen:
- ATEX-Komponenten: Hierbei handelt es sich um Bauteile für den sicheren Betrieb von Schutzsystemen, Geräten und Anlagen, die selbst keine autonome Funktion erfüllen. Das können beispielsweise Volumenstromregler oder Absperrklappen für Ex-Bereiche sein, die für eine pneumatische oder auch elektronische Volumenstromregelung und Durchflussunterbrechung sorgen. Diese benötigen eine ATEX-Zertifizierung für eine ATEX-Gruppe und die entsprechende ATEX-Zone. ATEX-Gruppen und -zonen definieren die Anforderungen an die Schutzgüte entsprechend der Explosionsgefahr (dauernd, gelegentlich oder selten, entsprechend sehr hohe, hohe oder normale Schutzgüte erforderlich). Es gibt die Gerätegruppen I und II mit den Kategorien M1 und M2 oder 1, 2, 3, Temperaturklassen T1 bis T6 sowie die Zonen 0/1/2 für Gase und 20/21/22 für Stäube. Jede Gruppe, Temperaturklasse und Zone wird durch die Art der Gefahr bestimmt, entsprechend werden die ATEX-Komponenten zertifiziert.
- ATEX-Geräte: Hierbei handelt es sich um alle Maschinen, Vorrichtungen und Betriebsmittel, die Energie umwandeln und/oder Werkstoffen verarbeiten und dadurch eine Explosionsgefahr erzeugen können.
- ATEX-Schutzsysteme sind beispielsweise Entlastungs- oder Explosionsunterdrückungssysteme
Prüfung und Zertifizierung nach ATEX
Da die Hersteller, ihre Bevollmächtigten und Importeure für die Einhaltung der ATEX-Direktive verantwortlich sind, müssen die entsprechenden Geräte, Schutzsysteme und ATEX-Komponenten geprüft und zertifiziert werden. Diese Überprüfung nehmen der TÜV und andere geeignete Stellen vor, die auch konstruktionsbegleitend beraten. Hierdurch entstehen für die Hersteller Wettbewerbsvorteile, weil teure Nachbesserungen entfallen. Wenn die ATEX-Richtlinien eingehalten wurden, erhält die entsprechende ATEX-Komponente eine CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne), die den Überwachungsbehörden die korrekte Beschaffenheit des Bauteils signalisiert.